Hans P. Soetaert:
Karl Gieses Pariser "Badeanstalts-Affäre" und ihre Folgen

Übersicht des Beitrags

Hans P. Soetaert untersucht auf Grundlage von Magnus Hirschfelds Gästebuch, seinem Testament und Quellen aus zahlreichen französischen Archiven die Umstände der Ausweisung Karl Gieses (1898–1938) aus Frankreich im Oktober 1934, wohin er wie Magnus Hirschfeld (1868–1935) 1933 ins Exil gegangen war. Giese war im April 1934 in einem Pariser Badehaus verhaftet und wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses zu einer Haftstrafe von drei Monaten verurteilt worden. Wahrscheinlich war er Opfer einer Razzia der Pariser Sittenpolizei geworden, deren Verfolgungspraxis in Bezug auf gleichgeschlechtliche Sexualität in der Öffentlichkeit im Beitrag betrachtet wird. Diese "Badeanstalts-Affäre", wie sie Kurt Hiller 1948 bezeichnete, wurde von Giese und Hirschfeld diskret behandelt. Auch in den hinterlassenen Schriftstücken finden sich nur wenige Hinweise.

Die schwierigen Bedingungen des Exils werden im Beitrag ebenso beleuchtet wie die Rolle des Pariser Polizeipräfekten und des französischen Innenministeriums. Der französische Staat hatte jederzeit die Möglichkeit, straffällige Ausländer auszuweisen, und tat dies bei Giese. Interventionen Hirschfelds bei den Behörden blieben erfolglos. Soetaert zeigt, dass Gieses Ausweisung auch für Hirschfeld ein Problem darstellte. Es ging offensichtlich darum, Hirschfeld mittels Giese zu schaden oder zumindest zu disziplinieren.




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